Netzwerke · 27. Februar 2018 Gesetz ohne Wirkung? Das das Urteil ohne Netzwerkdurchsetzungsgesetz so ausgefallen wäre, kann ich noch nachvollziehen. Aber das die Netzwerkbetreiber auch nach heutiger Gesetzeslage keine Konsequenzen tragen müssen verwundert doch. http://www.spiegel.de/netzwelt/web/facebook-kein-strafrechtliches-ermittlungsverfahren-in-muenchen-a-1195496.html tagPlaceholderTags: