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Urteilsvermögen

Der BGH hat entschieden. Auch ein Facebookkonto gehört quasi zum Vermögen eines Menschen und somit zur Erbmasse eines Verstorbenen. Aus diesem Blickwinkel betrachtet, war der Versuch von Facebook das Konto eigenmächtig zu sperren auch fast eine Enteignung. Wie im nachfolgend verlinkten Artikel vermerkt, gehört das Konto in die Hände von Menschen, denen man im Leben vertraut hat. Und wenn man dies nicht will, kann man es ja explizit anders regeln und das Konto löschen lassen. Gut so!

https://www.zeit.de/digital/datenschutz/2018-07/facebook-bgh-urteil-erbe-digital-account