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Zu Recht!

Das Urteil des Berliner Landgerichts im Fall Kühnast hat eine große mediale Welle verursacht. Das ist einerseits gut, gewinnt doch das Thema "Hass im Internet" wieder etwas mehr Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit, andererseits ist das Urteil natürlich geeignet, die Hater in ihrem Glauben und Tun zu bestärken. Das Landgericht hat hier einen Präzedenzfall geschaffen, der zumindest bis zu einem Urteil in der Folgeinstanz, die Lage von Menschen, die im Netz angegriffen werden, verschärft und ihren Schutz reduziert. Und Facebook? Der Konzern wird sich in seiner restriktiven Verweigerungshaltung energisch gegen den Hass auf der Plattform vorzugehen bestärkt, rechtfertigt das Urteil doch die Weigerung von Facebook, die Namen der Hater preiszugeben. Auch deshalb sehen die meisten Kommentatoren das Urteil und die Begründung kritisch. Zurecht! Muss man sich, sofern man in der Öffentlichkeit steht und Stellung bezieht (ich halte die Äußerung von Künast, die der Auslöser des ganzen Sturms war im Übrigen für unreflektiert, aktionistisch und leichtfertig), sich jedwede Beschimpfung und Verunglimpfung gefallen lassen. Ja das Grundgesetz hält die Meinungsfreiheit hoch, andererseits gilt das aber auch für die Menschenwürde. Und letzterer haben die Berliner Richter einen Bärendienst erwiesen. Mehr unter

https://www.faz.net/aktuell/politik/facebook-der-fall-kuenast-16396541.html