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Unzulässig!

Das Urteil, das die Hassmeldungen und Beschimpfungen von Renate Künast jüngst als politische Meinungsäußerungen zuließ, muss nun wahrscheinlich auch juristisch (der gesunde Menschenverstand hat das ja schon immer erfordert) neu bewertet werden. Wie nun in einem neuen Prozess vor dem Landgericht Frankfurt entschieden wurde, sind die Renate Künast angelasteten Aussagen von ihr nie getroffen worden. Es handelt sich vielmehr um vom Rechtsextremen Sven Liebich propagierte Falschmeldungen. Warum das Berliner Landgericht die (falschen) Aussagen nicht geprüft hatte beziehungsweise für die  Urteilsfindung berücksichtigt, obwohl das Frankfurter Landgericht dem Blogger in einer einstweiligen Verfügung schon im Mai verboten hatte, die Meldung zu verbreiten, bleibt schleierhaft. Renate Künast sollte in der Revision gute Chancen haben und dann geht es hoffentlich den Hatern an den Kragen. Mehr unter

https://www.sueddeutsche.de/digital/hate-speech-renate-kuenast-beleidigungen-halle-leaks-1.4712947