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Nächste Schritte !

Dass das NetzDG nicht die ideale Lösung war, scheinen mittlerweile auch die Verantwortlichen eingesehen zu haben. Daher plant die Bundesjustizministerin Christiane Lambrecht, nachdem sie die damalige Entscheidung pflichtgemäß schöngeredet hat, eine Erweiterung des Gesetzes. Die geplanten Erweiterungen scheinen sinnvoll, nähert sich doch durch die Umsetzung das NetzDG in der Justiz bereits seit Jahrzehnten gültigen Regeln an. Demnach soll der Anzeigeweg von unzulässigen Beiträgen erleichtert werden, die Betroffenen bekommen ein Einspruchsrecht und somit eine Revision, falls sie mit den Entscheidungen der Netzwerkkonzerne nicht einverstanden sind und eine neutrale Schiedsstelle soll angerufen werden und im Konfliktfall entscheiden können. Insbesondere eine neutrale Entscheidungsinstanz stellt eine substantielle Verbesserung dar, hebt er doch die bisher alleinige Entscheidungsgewalt der Netzwerkkonzerne über Recht und Unrecht endlich auf. Mehr unter

https://www.sueddeutsche.de/digital/netzdg-lambrecht-zensur-straftaten-1.4758635