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Kein Recht zu vergessen!

Laut einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) ist Google in der Regel nicht verpflichtet, negative, aber wahre Berichte über Personen nach wenigen Jahren aus der Trefferliste seiner Suchmaschine zu löschen. Das Urteil fiel in einem Verfahren, in dem ein Angestellter einer Wohlfahrtsorganisation von Google gefordert hatte, alte, für ihn wenig schmeichelhafte Nachrichten zu löschen. Da das Ereignis aber, so das Gericht, von erheblichem offiziellen Interesse und zudem wahr sei, stellten die Richter die Rechte der Allgemeinheit über die des Betroffenen. Es gibt kein generelles Recht auf ein Vergessen im Netz. Es kommt jeweils auf den Einzelfall an. Mehr

https://www.zeit.de/digital/2020-07/recht-auf-vergessenwerden-google-bgh-urteil-suchergebnisse-datenschutz