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Für immer nicht ewig!

Das Leben währt nicht ewig, ein Facebook-Konto und dessen Inhalte schon. So war jedenfalls die Meinung von Facebook, denn der Konzern verwehrte den Eltern eines Mädchens den Zugriff auf das Konto ihrer bereits Ende 2012 verstorbenen Tochter. Die Eltern erhofften sich, von den für sie nicht lesbaren Inhalten, Informationen darüber, ob es sich beim Ableben ihrer Tochter um einen Unfall oder Selbstmord handelt. Selbst auf ein Urteil des Landegerichtes Berlin, den Eltern Zugang zum Benutzerkonto der Tochter zu verschaffen, reagierte Facebook, indem er den Eltern eine 14.000-seitiges PDF mit unübersichtlicher Strukturierung übergab. Erst jetzt, 8 Jahre nach dem Tod ihrer Tochter, verurteilt der BGH  Facebook den Eltern den Zugriff auf das Konto zu gewähren. Aber die Eltern dürfen den Inhalt nur ansehen, nicht aktiv nutzen. Mehr

https://www.sueddeutsche.de/digital/bgh-zu-digitalem-nachlass-eine-entscheidung-die-fuer-tausende-menschen-relevant-ist-1.5026828