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Was nun?

Nach einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts muss den oft aus Osteuropa kommenden Haushaltshelferinnen nicht nur der Mindestlohn gezahlt werden, sondern auch die Bereitschaftszeiten als Arbeitszeit gewertet werden. Was in der Sache sicher nachvollziehbar ist, dürfte die häusliche Pflege allerdings deutlich verteuern und für viele unbezahlbar machen. Denn für zu Hause gepflegte Menschen gibt es bekanntlich ja nur die Hälfte des Pflegegeldes, dass die Menschen mit gleichem Pflegegrad in stationären Einrichtungen bekommen. Nun, da die häusliche Pflege absehbar teurer wird, kann man wahrscheinlich so nicht mehr weitermachen. Natürlich gibt es noch Ventile, denn die Pflegerinnen und Pfleger bekommen ja Kost und Logis bei ihren Patienten. Da werden wohl die Preise für Einzimmermieten und Vollverpflegung drastisch anziehen (müssen), falls das Urteil in der Fläche gilt und die Regierenden nicht gegensteuern. Mehr

https://www.sueddeutsche.de/politik/mindestlohn-pflege-bundesarbeitsgericht-1.5332747