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Falsche Geschwindigkeit!

Wieder die falsche Geschwindigkeit, wieder Tote. Dieses Mal eine zu schnelle Fahrerin, dieses Mal zwei Kinder. Mit 180 Kilometern pro Stunde in einer Zone, in der nur 70 erlaubt sind. Jetzt tut es ihr Leid, wie auch dem Mitangeklagten, ihrem Renngegner. Ausreden gibt es reichlich, gute Gründe dagegen kaum. Es ist schon der Revisionsprozess. Die ersten Urteile, sechs Jahre für sie, vier für ihn, hatten der Staatsanwaltschaft nicht gereicht, denn die wollte eine Verurteilung wegen Mordes, nicht nur wegen der Teilnahme an einem Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge. Der Bundesgerichtshof gibt der Staatsanwaltschaft nun eine neue Chance. Mehr

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