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Auf Kurs?

Das Thema hält sich in den Medien, obwohl es schon viele ad acta gelegt haben. Aber vor Gericht wird bekanntlich langsamer gemahlen, sodass hier noch verhandelt wird, was für uns schon Geschichte scheint. Gendern? Da war doch mal was? Was vor Jahren den Aufstieg zum Standard zu schaffen schien, ist mittlerweile verpönt und politisch weniger empfehlenswert. Doch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, kurz BSH bleibt auf Kurs. Einmal fürs Gendern entschieden heißt konsequent beim Gendern zu bleiben. Und wer da nicht mitfährt, ist ein blinder Passagier und gehört von Bord geklagt. Wie eine Mitarbeiterin, die sich weigerte in einer Strahlenschutzanweisung zu Gendern. Doch nun hat das Arbeitsgericht in Hamburg das Urteil kassiert und die Kündigung der Mitarbeiterin durch das BSH als unwirksam erklärt. Doch wie das beim Gendern eben so ist, der Streit geht weiter. Demnächst nächste Instanz. Mehr

https://www.spiegel.de/karriere/hamburg-schifffahrtsamt-mitarbeiterin-klagt-gegen-kuendigung-wegen-gendersprache-a-78b35601-a007-438f-9708-e05cba2a2a1b