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Mitgehangen!

Da kommt mal wieder leise eine Nachricht herangerollt. Die E-Scooter kommen nicht aus den Schlagzeilen und immer wenn sie darin auftauchen, verheißt es nichts Gutes. Dieses Mal ist es eine schlechte Nachricht für die Anbieter. Während ansonsten häufiger die Nutzer (meist als rücksichtslose, die Regeln des Straßenverkehrs missachtende Rowdys) oder unschuldige Passanten (weil sie über achtlos im öffentlichen Raum abgestellte oder häufig sogar abgelegte Fahrzeuge gestolpert sind) die Hauptakteure sind, trifft es heute die Aufsteller der Roller. Hier soll künftig eine verschuldensunabhängige Halterhaftung gelten. Dann heißt es für die Betreiber: Mitgefangen, mitgehangen. Für Fahrerinnen und Fahrer von E-Rollern soll das Verschulden vermutet werden. Das heißt, sie würden dann ebenfalls haften, wenn sie sich nicht entlasten können. Eigentlich eine Aufwertung, denn damit würden die Scooter-Aufsteller endlich den Vermietern von Kraftfahrzeugen gleichgestellt. Mehr

https://www.zeit.de/mobilitaet/2026-03/e-scooter-unfaelle-verleihfirma-haftbar-gesetzentwurf-justizministerium-gxe