Ein Outen von Personen die Hass im Netz verbreiten ist nicht unproblematisch. Das zeigt ein Urteil auf eine Kampagne der BILD. Der unten verlinkte Artikel informiert auch über Details der Rechtsgrundlagen zu dem Thema
http://www.sueddeutsche.de/medien/presserecht-bild-unterliegt-im-pranger-rechtsstreit-1.3888228