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Mitgefangen! Mitgehangen?

Ein Urteil des EuGH bringt Betreiber von sogenannten Facebook-Fanpages (Facebookseiten die  Personen, Gruppierungen oder Unternehmen nutzen, um zu informieren und zu werben)  in Schwierigkeiten. Laut EuGH sind die Fanpagebetreiber mitverantwortlich für den Schutz der Nutzerdaten, die über die Fanpage generiert werden. Das ist natürlich schwer sicherzustellen, wenn man nicht weiß, welche Daten der Netzwerkbetreiber letztlich diskret einsammelt. Und sehr riskant, wenn der Netzwerkbetreiber ein derart fahrlässiges (oder profitorientiertes) Verhalten an den Tag legt, wie es die Skandale um die Weitergabe/Nutzung von Facebookdaten jüngst gezeigt haben. Details im nachfolgend verlinkten Artikel

https://www.zeit.de/digital/datenschutz/2018-06/facebook-fanpages-eugh-urteil/komplettansicht