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Ewiges (Daten-)Leben

Das soziale Leben geht derzeit deutlich über das biologische hinaus. Hier bedeutet der Tod nicht das Ende, sondern den Anfang, den Anfang ganz neuer Probleme. Ein Facebookkonto wird mit dem Tod des Nutzers nicht gelöscht, sondern in einen "Gedenkzustand" versetzt. So ruht es ewiglich, die Nutzungs- und Zugriffsrechte der Kontakte bleiben intakt. Was aber wenn Angehörige auf dem Facebookkonto Informationen vermuten, die ihnen Klarheit über die Umstände und Gründe für das Ableben verschaffen könnten. Unfall oder Selbstmord, so lautet die quälende Frage eines Elternpaares, auf Grund dessen sich nun der Bundesgerichtshof mit dem Vorgang befassen muss. Die Eltern hatten geklagt, weil Facebook ihnen den Zugriff auf das Konto ihrer verstorbenen Tochter verweigert. Mit der Begründung, die Privatsphäre der dort registrierten Kontakte schützen zu müssen. Wiegt das Recht der Eltern oder der Kontakte mehr? Niedere Instanzen hatten hier unterschiedlich entschieden. Keine einfache Entscheidung für den Bundesgerichtshof. Er entscheidet zwar nur in einem konkreten Fall, aber natürlich wird das Urteil Präzedenzcharakter haben. Mehr unter

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/digitales-erbe-duerfen-erben-auf-das-facebook-konto-verstorbener-zugreifen-a-1213985.html