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Vorurteil?

Das Landgericht Bamberg hat die Löschung eines Eintrags von Facebook im Kontext der "Gemeinsamen(n) Erklärung" als unrechtmäßig verurteilt. Die Erklärung war im März dieses Jahres von einer Gruppe von Journalisten, Künstlern und Intellektuellen als Kritik an der Flüchtlingspolitik der Bundesregierung formuliert worden und ist schließlich im Petitionsausschuss des Bundestages gelandet. Facebook hatte Zweifel an dem in der Erklärung verwendeten statistischen Zahlenwerk und hat die Erklärung als Medium bewertet, dass Hass gegen Ausländer schürt und gelöscht. Dies hat das Gericht als Verletzung der Meinungsfreiheit verurteilt. Auch in diesem Fall zeigt sich, dass die Konzerne mit der Durchsetzung des NetzDG überfordert werden, Rechtsfindung und Rechtsprechung wird an kommerzielle Unternehmen delegiert, statt diese zur Finanzierung neutraler Instanzen zu verpflichten. Details unter

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/facebook-unterliegt-in-streit-um-loeschung-15854735.html