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Zu viel des ...!

In der EU wird gerade über die sogenannte E-Evidence-Verordnung gestritten. Klingt langweilig, hat aber für uns alle ernste Konsequenzen. Längst sind elektronische Spuren (abgehörte Kommunikation, genutzte IP-Adressen, aufgerufene Websites, Bewegungsprofile, ...) in der Verbrechensbekämpfung mindestens ebenso wichtig, wie klassische forensische Informationen (DNA, Fingerabdrücke,..).

Derzeit müssen strafverfolgende Behörden elektronisches Spuren- bzw. Beweismaterial per Rechtshilfeersuchen bei dem Staat anfordern, in dem der Verdächtige heimisch ist. Nun hat die Mehrheit der 28 EU-Regierungen und einige weitere europäische Staaten ein Abkommen über die Herausgabe elektronischer Beweismittel beschlossen, die sogenannte E-Evidence-Verordnung (kurz EPOC-VO). Danach sollen sich die Strafverfolgungsbehörden eines anderen Landes künftig direkt an die Provider wenden können und die Herausgabe der Daten verlangen können. Ohne Genehmigung des Heimatlandes des Verdächtigen, ohne Berücksichtigung der in dem Heimatland geltenden Datenschutzbestimmungen. Was für die Ermittler gut klingt, ist für die Betroffenen gefährlich, denn damit wird Datenschutz faktisch auf das Heimatland beschränkt. Die Bundesrepublik möchte dem derzeitigen Gesetzentwurf nicht zustimmen. Zu Recht, was die EU allerdings nicht abhält, schon mit der US-Administration über eine transatlantische Ausweitung des Entwurfs zu sprechen. Mehr im nachfolgend verlinkten Artikel.

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2019-06/datenschutz-eu-usa-abkommen-justiz-strafverfolgung