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Webfehler!

"Es gibt Gesetze, die spotten jeder Beschreibung!" Das ist die Einschätzung von Heribert Prantl, dem Kolumnisten der Süddeutschen Zeitung zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Das Gesetz hat zwei gravierende Webfehler. Erstens wird die Entscheidung, ob ein Beitrag in den Netzwerken zu löschen ist oder nicht an die Betreiber outgesourced. Damit werden im Prinzip Hoheitsrechte des Staates an internationale Privatunternehmen abgegeben. Zweitens verpflichtet das NetzDG die Netzwerkunternehmen nicht zur Auskunft über die Personen, die sich hinter den anonym pöbelnden Netzbenutzern verbergen. Dadurch wird eine Strafverfolgung zumindest erschwert. Also müssen wir uns nicht wundern, wenn trotz NetzDG das Pöbeln und Hassen in den Netzwerken weiter seine Blüten treibt. Der Mord an dem Kasseler RP Walter Lübcke hat das Thema wieder einmal in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt.  Durchgreifen und Abschreckung werden gefordert. Aber es steht zu Befürchten, dass die  Welle wieder einmal am Strand versandet, sobald die Erinnerung und Empörung über den Mord verblassen. Dann wird es weiter gehen, wie schon seit Jahren. Mehr und Vorschläge, was die Politik anders machen könnte im nachfolgend verlinkten Artikel.

https://www.sueddeutsche.de/digital/prantl-kolumne-internet-justiz-luebcke-1.4493486