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Nadelstich?

Facebook soll gemäß Bundesamt für Justiz eine Strafe von 2 Millionen Euro wegen Verstößen gegen die Transparenzpflicht aus dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz zahlen. Laut Bundesamt sind die von Facebook abgegebenen Berichte unvollständig und fehlerhaft. Gemäß Paragraf 2 Absatz 1 des NetzDG sind die Plattformbetreiber seit 1. Januar 2018 verpflichtet, halbjährlich einen deutschsprachigen Bericht über den Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte zu erstellen und im Bundesanzeiger und auf der eigenen Homepage zu veröffentlichen. Wegen des fehlerhaften Berichtes kann nicht beurteilt werden, ob Facebook alle Beschwerden gesetzeskonform bearbeitet hat. Sind das nur Anlaufschwierigkeiten oder spricht die Schlampigkeit von Facebook für eine konkrete Geisteshaltung? Wir werden sehen/hören, ob der nächste Bericht besser wird. Die Strafe dürfte hier nicht entscheidend sein, denn 2 Millionen werden Facebook nicht richtig weht tun. Sie sind bestenfalls ein Nadelstich. Mehr unter

https://www.sueddeutsche.de/digital/facebook-strafe-hasskommentare-1.4508415