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Richtiger Ansatz!

Natürlich zu wenig, aber immerhin ein richtiger Ansatz. Zumindest kann sich niemand sicher fühlen. Zu diesem Fazit kommt Staatsanwalt Christoph Hebbecker von der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC), zu deren Aufgaben seit 2018 die strafrechtliche Verfolgung von Hass und Hetze auf sozialen Plattformen gehört. Trotz NetzDG und leicht verbesserter Kooperation der Netzwerkbetreiber bleibt die Strafverfolgung von Hatern schwierig, aber immerhin findet sie statt. Es ist zumindest ein praktikabler Anfang. Mehr über konkrete Erfolge, Schwierigkeiten und Verbesserungsmöglichkeiten verrät er im nachfolgend verlinkten Artikel.

https://www.sueddeutsche.de/digital/hetze-netz-hasspostings-justiz-polizei-1.4508521