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NetzDG 2.0?

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz wurde kontrovers diskutiert. Eines einer größten Schwachstellen ist sicherlich, die Auslagerung der Entscheidung, ob eine Veröffentlichung gelöscht werden muss oder nicht, an die Netzwerkkonzerne auszulagern. Ein weiterer Schwachpunkt, dass mit der Löschung eines Posts keinerlei juristische Folgen für den Autor ausgelöst werden, könnte nun im Nachhinein beseitigt werden. Nachdem mittlerweile die Strafverfolgungsbehörden ihre Ressourcen im Bereich Netzkriminalität erhöht haben, dürsten diese nun nach Input. Eine Idee dabei ist, dass die Netzwerkkonzerne künftig, wenn sie strafbare Posts aus ihren Netzwerken löschen, diese mit den für die Identifizierung der Autoren notwendigen Daten immer auch an das BKA weiterleiten sollen. Dabei geht es natürlich nur um Beiträge mit Inhalten, die nach dem NetzDG strafbar sind; also Delikte wie Volksverhetzung, Zeigen von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen und Beleidigung. Damit bekäme das NetzDG mehr Wirkung. Warum dies aber immer noch nicht reichen wird, um den Hass aus dem Netz zu vertreiben, erklärt der nachfolgend verlinkte Artikel.

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