· 

Honigtopf!

Der Kampf gegen Kinderpornografie im Internet gehört zu den wichtigsten, aber auch schwierigsten Aufgaben der Strafverfolgungsbehörden. Die bisherigen Fahndungserfolge sind, trotz höchster Belastung der Beamten durch Undercovereinsätze oder dem Betrachten von Tausenden der abscheulichen Aufnahmen begrenzt. Es braucht schon Glück, einen Treffer zu landen und dann von dem einzelnen Verdächtigen, das Netzwerk Schritt für Schritt aufzurollen. Derzeit ist eine Regelung in der Diskussion, die den Faktor Glück drastisch verbessern könnte. Die Idee liegt darin aktiv Fallen für Pädophile aufstellen zu dürfen, die Ermittler zu ermächtigen selbst Bilder im Darknet anbieten zu können, also Honigtöpfe für die Täter aufstellen zu dürfen. Dass die Fahnder keine echten Bilder dafür nutzen können, verbietet sich nachvollziehbarerweise aus moralischen Gründen. Der Ausweg, so die Hoffnung der Behörden, liegt in der Nutzung künstlich erzeugter Bilder. Dabei kann es sich um vollständig durch Computer erzeugte Bilder handeln oder auch um durch künstliche Intelligenz hinreichend verfremdete echte Bilder. Unabhängig davon, welche der beiden technisch machbaren, moralisch grenzwertigen Lösungen man sich entscheiden wird, bleibt die grundsätzliche Moralfrage. Darf der Staat rechtlich verbotene Mittel (und das bleiben kinderpornografische Bilder, auch wenn sie per Computer erzeugt wurden) für die Verbrechensbekämpfung einsetzen? Mehr unter

https://www.sueddeutsche.de/digital/kindesmissbrauch-darknet-kuenstliche-intelligenz-1.4726598-0#seite-2