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Leichtfertig!

Durch die extensive Nutzung von Social Media sind auch Jugendliche und deren Eltern in stetiger Gefahr Gesetze zu verletzen. Zum großen Teil ohne Absicht, sondern verursacht durch leichtfertige Posts, vielfach sogar ohne Nachdenken, häufig aus einem Gruppenzwang heraus. Was allerdings nichts am Straftatbestand ändert. Schnell einen Tweet getippt, fix einen Post veröffentlicht oder sich im Chat geäußert und schon ist die Straftat begangen. Die potenziellen Straftatbestände sind zahlreich, wie zum Beispiel das Versenden kinderpornografischer Bilder oder Videos, Volksverhetzung, der Aufruf zu Straftaten, Leugnung des Holocaust und das Verwenden verfassungsfeindlicher Symbole.  Zu letzteren gehören beispielsweise das Hakenkreuz, Zeichen der NSDAP, der SS oder SA. Auch Parolen wie „Heil Hitler“ oder „Sieg Heil“sind verboten. Experten empfehlen, dass Eltern die Regeln und Gefahren mit ihren Kindern besprechen. Ansonsten gilt auch für die Jugendlichen: Erst denken, dann schreiben und vor der Veröffentlichung nochmals überdenken. Mehr unter

https://www.ksta.de/ratgeber/familie/whatsapp-strafbare-inhalte-in-klassenchats---was-eltern-wissen-muessen-und-tun-koennen-33716920