· 

Konsequenzen!

Upps! Da hat die Justiz ja einmal durchgegriffen und einen 42-jährigen Bayer zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt, weil er einen Hass-Post veröffentlicht hatte. Der Mann hatte bei Aufrufen zur Unterstützung einer Flüchtlingsunterkunft angeboten, dort defekte Gasleitungen zu installieren. Er verteidigte sich damit, dass er beim Schreiben betrunken war und dies damals witzig fand. Jetzt, da er Konsequenzen tragen sollte, versicherte er nichts gegen Flüchtlinge zu haben.  Unglaubhaft fand das Gericht, auch weil der Mann bereits mehrfach vorbestraft war, unter anderem weil er Visitenkarten mit Hakenkreuzen verteilt hat. Mehr

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/schwabach-mann-muss-nach-hass-post-in-haft-a-9b58cc06-03cd-4e66-85b5-7bf61adaacdc