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Gleichberechtigung!

Nicht nur Branchengrößen, wie Facebook, Twitter, Instagram, sondern auch kleine Internetplattformen sollen verpflichtet werden, die IP-Adressen auf Anforderung an die Strafverfolgungsbehörden zu übermitteln. Das sieht eine von der Bundesregierung geplante Änderung des Bundeskriminalamtsgesetzes vor. Bisher war der Wirkungsbereich des NetzDG auf Plattformen mit mehr als zwei Millionen Nutzern in der Bundesrepublik begrenzt. Für größere Plattformen sieht der neue Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums vor, dass soziale Netzwerke bestimmte gesetzeswidrige Posts künftig sofort aktiv dem BKA melden müssen. Die entsprechenden Inhalte und IP-Adressen sollen im BKA gesammelt und für die Strafverfolgung genutzt werden. Mehr

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2020-02/hassbotschaften-bka-ip-adressen-hatespeech-identifikation-taeter