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Vertretbar?

Ein Berliner Amtsgericht hat der Klage des Erstellers eines YouTube-Beitrags gegen einen im Vorfeld ergangenen Strafbefehl stattgegeben. Der Mann hatte die Staatssekretärin Sawsan Chebli (SPD) u.a. als "Quotenmigrantin" bezeichnet. Das Gericht begründete seine Entscheidung u.a. damit, dass Politiker in höherem Maße zum Teil auch polemische und diffamierende Kritik dulden müssen. Es konstatierte, dass die Aussagen in dem YouTube-Beitrag als unverschämt und beleidigend empfunden werden können, aber die Grenze zum Straftatbestand noch nicht erreicht hätten. Der verwirrte Bürger fragt sich allerdings, was die Äußerungen in dem YouTube-Beitrag mit der Politikerin Chebli zu tun haben, denn sie zielen doch eindeutig auf rein persönliche Merkmale ab, die sie auch hätte, wenn sie einen anderen Beruf ausüben würde. Insofern kann ich zumindest Teile der Urteilsbegründung nicht nachvollziehen. Ein Signal für unsere Demokratie war das Urteil, auch in Anbetracht der großen Zahl mit Deutschlandfahnen bewehrter Sympathisanten des Klägers im Gerichtssaal und seiner bekannten Vorgeschichte nicht. Aber man ist ja einiges gewohnt, von den Berliner Gerichten. Mehr

https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2020-02/meinungsfreiheit-sawsan-chebli-spd-klage-rassismus