· 

Weitere Trippelschrittchen!

Die Bundesregierung plant die Verschärfung des NetzDG. Die Möglichkeiten von Betroffenen sich zu beschweren ollen einfacher werden. Beschwerdeverfahren und Adressen, die nur über das Studium des Impressums auffindbar sind, sollen künftig unzulässig sein. Nicht durchgeführte Anträge auf Löschungen von Einträgen müssen auf Anfrage der Antragsteller begründet werden. Auch Auskünfte über die realen Nutzer hinter den Avataren sollen künftig leichter möglich werden. Gleichzeitig sollen die Netzwerke auf Anfrage der Ersteller auch begründen müssen, weshalb Posts gelöscht wurden. Die Auflösung Streitigkeiten zwischen Benutzern und Netzwerkkonzernen soll künftig auch über neutrale Schlichtungsstellen erlaubt werden. Zudem werden die Angaben, die die Konzerne in den regelmäßigen Transparenzberichten machen müssen, erweitert. Viele kleine Schritte. Aber bringen sie uns voran?

Mehr

https://www.sueddeutsche.de/politik/netzdg-soziale-medien-rechte-1.4863349