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Eigentlich!

Eigentlich wäre es bestenfalls eine Randnotiz. Das Urteil es OLG Frankfurt gegen einen Post eines Facebook-Nutzers, der einen Zwischenruf von Renate Künast bewusst gefälscht hatte. Wenn daraus nicht eines der Paradebeispiele geworden wäre, was sich in den sozialen Netzwerken abspielt und wie in unserer Republik damit umgegangen wird. Zahlreiche Hetzer nutzen den Post, um die Politikerin unflätigt zu beschimpfen. Was zwischenzeitlich auch noch von einem Berliner Gericht gebilligt wurde, mit der abstrusen Begründung, dass die Beschimpfungen im Kontext einer politischen Meinungsäußerung (durch eben besagten Post mit einem falschen Zitat) grenzwertig, aber letztlich akzeptael wären. Erst in der Revision wurde diese Urteil gekippt, sodaß Frau Künast nun einen Anspruch hat, dass die Netzwerkkonzerne darüber informieren müssten, wer die Beleidigungen veröffentlicht hat. Der Vorgang beschäftigt uns schon seit einigen Monaten und war mir auch schon einige Blogeinträge wert. Der nachfolgend verlinkte Artikel enthält neben dem aktuellen Stand auch noch einige Verweise auf die frühere Berichterstattung.

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/renate-kuenast-gewinnt-vor-oberlandesgericht-frankfurt-gegen-facebook-nutzer-a-bd45ded9-5d7b-49f6-b6b4-4badf5ee44b7