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Spitzfindigkeiten?

Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes zu Verfahren der letzten Jahre über Hatespeech oder Beleidigungen in den Netzwerken hat der normale Bürger sicher nicht immer so ohne weiteres nachvollziehen können. Irgendwie schien es immer zugunsten der Meinungsfreiheit auszugehen, Persönlichkeitsrechte mussten da, zumindest gefühlt, zurückstehen. Dem ist nicht so, behauptet das Verfassungsgericht und versucht seine Position zu erläutern. Auf dass man es besser verstehe, was aber, wie die Erläuterungen im nachfolgend verlinkten Artikel zeigen, gar nicht so einfach ist.

https://www.sueddeutsche.de/digital/hatespeech-meinungsfreiheit-verfassungsgerciht-1.4941390