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Kontaktverbot!

Das Verbot für Facebook durch das Bundeskartellamt, Nutzerdaten aus verschiedenen Quellen ohne Zustimmung zu einem Profil zusammenzuführen, war rechtmäßig. Dies betrifft bei konzerneigenen Diensten gesammelte Daten, aber auch Informationen von Internetseiten Dritter. Dafür sei jeweils eine freiwillige Einwilligung der Nutzer erforderlich, verlangte das Kartellamt.  Die Klage des Facebook-Konzerns dagegen wurde vom Bundesgerichtshof zurückgewiesen. Die Begründung der Wettbewerbshüter, Facebook missbrauche seine marktbeherrschende Stellung, sei nicht zu beanstanden, so der BGH in seiner Eilentscheidung. Zwar wird die Angelegenheit vor dem OLG Düsseldorf noch weiter verhandelt, bis zu einer Entscheidung ist Facebook nun allerdings die Zusammenführung untersagt. Mehr

https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/bundesgerichtshof-facebook-muss-seine-profilbildung-vorerst-stoppen-a-0bcf727e-1788-42c0-a261-82e641afaf59