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So nicht!

"So nicht!" So das Bundesverfassungsgericht hat die, in der sogenannten Bestandsdatenauskunft verabschiedeten Regeln zu staatlichen Zugriffsmöglichkeiten auf persönliche Daten von Handy- und Internetnutzern zur Strafverfolgung und Terrorabwehr, teilweise für verfassungswidrig erklärt. Dem BVG war die Verhältnismäßigkeit zwischen den Sicherheitserfordernissen und der Privatsphäre der Bürger nicht ausgewogen genug. Zwar dürfen weiterhin Bestandsdaten, wie Name und Geburtsdatum des Anschlussinhabers, abgefragt werden, nicht aber die sogenannten Verkehrsdaten, die Auskunft über von einem Anschluss getätigten Seitenaufrufe geben. Ausgangspunkt für die Entscheidung war eine Verfassungsbeschwerde, die bereits im Jahr 2013 von dem heutigen Piraten-Europapolitiker Patrick Breyer und seiner früheren Parteikollegin Katharina Nocun eingereicht worden war. Mehr

https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/bundesverfassungsgericht-staatlicher-zugriff-auf-bestandsdaten-muss-begrenzt-werden-a-45ea0832-0c95-4a58-8a93-9bdacd50d758