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Zu weit?

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags zweifelt daran, dass das Gesetz gegen Hass und Hetze im Internet verfassungskonform ist. Laut Ansicht der Juristen gehen einige der Befugnisse zur Übermittlung und zum Abruf sogenannter Bestandsdaten zu weit, da sie an keinerlei nennenswerte Voraussetzungen geknüpft seien. Dabei ist das Gesetz gerade erst im Juni beschlossen worden, um Nutzer, die online Hassbotschaften verbreiten oder Menschen bedrohen, strafrechtlich konsequenter verfolgen zu können. Ist das Gesetz schon jetzt nur noch ein Papiertiger, da darauf basierende Verurteilungen schlussendlich sicher zur Revision beim Verfassungsgericht landen werden? Mehr

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2020-09/hass-im-internet-gesetz-bundestag-verfassung-gruene-zweifel