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Nachzügler?

Die Polizei darf schon. Nun wollen die Nachrichtendienste aber auch. "Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts" ist der Titel eines Gesetzentwurfs, der am vergangenen Mittwoch vom Kabinett auf den Weg gebracht wurde. Damit soll nicht nur auch Nachrichtendiensten erlaubt werden, sogenannte Staatstrojaner auf die Kommunikationsendgeräte (Handys, Tablets, Laptops,..) von Verdächtigen zu schleusen, sondern auch noch gleich die Telekommunikationsunternehmen verpflichtet werden, den Behörden zu helfen, die Geräte zu infizieren. Klar, haben die Dienste ihre Probleme die Kommunikation von Verdächtigen zu überwachen, wenn diese per Messenger stattfindet, die ihre Nachrichten bei der Übertragung verschlüsseln. Soll man die Grundrechte der Bürger schmälern, um mehr Sicherheit zu bekommen? Dient dies überhaupt der Sicherheit? Viele Fragen, die im nachfolgend verlinkten Artikel gestellt und beantwortet werden.

https://www.zeit.de/digital/datenschutz/2020-10/ueberwachung-geheimdienste-datensschutz-warnung-staatstrojaner-bundesregierung-schadsoftware/komplettansicht