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Recht zeitig?

"Wir werden künftig bestimmte Verhaltensweisen der Big-Tech-Unternehmen schon früher untersagen können, also quasi, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist", sagt der Präsident des Bundeskartellamtes Andrea Mundt zur Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).  Damit kann das Bundeskartellamt künftig leichter gegen Wettbewerbsverzerrungen vorgehen, wenn marktbeherrschende Digitalunternehmen ihre Position ausnutzen. Damit Kartellverfahren beschleunigt werden, wurde auch der Rechtsweg abgekürzt, weil Beschwerden direkt vor dem Bundesgerichtshof (BGH) als oberster Instanz landen. Dadurch sollen die Behörden zügiger für einen fairen Wettbewerb sorgen können. Mehr

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