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Und noch nicht genug!

Zwar begrüßt die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Christine Lambrecht, die Initiative der EU zum Digital Services Act, jedoch kritisiert sie auch, dass darüber hinaus noch Bedarf an weiteren Schritten besteht. Zum Beispiel gibt es in der derzeitigen Fassung des DSA keine konkreten Vorschriften zum Löschen von Beiträgen, insbesondere werden keine verbindlichen Fristen für die Plattformen genannt. Der große Vorteil des DSA ist, dass endlich auf der richtigen Ebene agiert wird. Mit gesetzgeberischen Maßnahmen einzelner Staaten, war eine Steuerung der global agierenden Konzerne kaum möglich. Sie suchten sich für ihre Operationen jeweils gezielt die Orte aus, die aus steuerlichen oder regulatorischen Regelungen für sie die besten Bedingungen boten. Das wird nun schwieriger, zumindest für den europäischen Teil der Welt. Mehr

https://www.zeit.de/digital/2021-01/digital-services-act-soziale-medien-digitalpolitik-europa-christine-lambrecht