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Auf ein Neues!

Der Bundestag hat ein Gesetz beschlossen, das neu regelt, inwieweit die Behörden Daten von Kundinnen und Kunden von Internetanbietern erhalten können. Primär geht es dabei zwar um das Abfragen der Ermittlungsbehörden, die Neuregelung schafft aber auch die Voraussetzung dafür, dass das Gesetz zur Bekämpfung von Hass und Kriminalität in Kraft treten und angewandt werden kann. Die Neuregelung war notwendig, nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Bestimmungen zur Datenauskunft mehrfach beanstandet und im Mai vergangenen Jahres für grundgesetzwidrig erklärt hatte. Die Oppositionsparteien stimmten auch deshalb gegen das Gesetz, weil sie auch die jetzt getroffene neue Regelung für verfassungswidrig halten. Mehr

https://www.zeit.de/digital/2021-01/datenschutz-bundestag-gesetz-auskunft-bestandsdaten-neuerung