Was lange währt...? Na ja, das wird sich noch zeigen, ob das Gesetz gegen Hasskriminalität ein großer, nein letztlich geht es immer darum, ein angemessener Wurf wird. Ein Kernelement des Gesetzes ist die Verpflichtung der Netzwerkkonzerne Hasspost nicht nur zu löschen, sondern sie auch an das Bundeskriminalamt zu melden. Bleibt abzuwarten, was da kommt, denn das die Richtlinien der Konzerne nicht immer leicht nachvollziehbar sind, haben wir ja erst im gestrigen Beitrag gelesen. Zusammen mit der auch gesetzlich neu geregelten Bestandsdatenauskunft hätten die Strafverfolgungsbehörden sogar die Chance die Täter zu erwischen. Wenn es nicht zu viele Anzeigen werden, denn chronisch unterbesetzt sind die Behörden nach wie vor. Mehr