Ganz so einfach ist es nicht! Internetplattformen haften nicht automatisch für dort illegal hochgeladene Inhalte. So jedenfalls sieht es der EuGH wie zwei aktuelle Urteile zeigen. Weder ein deutscher Musikproduzent, noch ein Schweizer Fachverlag konnten sich mit ihren Klagen auf Urheberrechtsverletzungen durch die Plattform "Youtube" durchsetzen. Die Plattformen müssen die Beiträge zwar löschen, wenn sie vom Rechteinhaber darauf hingewiesen sind, aber prinzipiell verhindern, dass derartige Beiträge überhaupt online gehen, müssen sie nicht. Plattformen, die es auf die illegale Verbreitung geschützter Werke anlegen, können von Rechteinhabern allerdings direkt haftbar gemacht werden, wozu aber der Vorsatz erst bewiesen werden müsste. Es bleibt also kompliziert. Mehr
https://www.zeit.de/digital/internet/2021-06/eugh-urteil-urheberrecht-youtube-internet-plattform