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Unentschieden!

Eine Klage abgewiesen und trotzdem nichts entschieden? So sieht es aus, nachdem das Bundesverfassungsgericht die von der Initiative der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) unter anderen durch den Chaos Computer Club Stuttgart  initiierte Klage abgewiesen hatte. Die Gemeinschaft fühlte sich in ihren Grundrechten verletzt gefühlt, weil der Staat IT-Sicherheitslücken verheimlicht hatte, um sie zur Einschleusung von Überwachungsprogrammen wie zum Beispiel dem sogenannten Staatstrojaner nutzen zu können. Im Grundsatz ist allerdings nichts entschieden, da die Begründung des Gerichts für die Ablehnung die mangelnde Begründung der Klage durch die Kläger war. Die Sache selbst ist also noch unentschieden. Mehr

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2021-07/polizeigesetz-baden-wuerttemberg-bundesverfassungsgericht-verfassungsbeschwerde-unzulaessig