Manchmal dreht das Leben seltsame Pirouetten. Da hacken wir andauern auf Facebook ein, weil sich auf ihren Plattformen Hater und Rassisten hinter Avataren verstecken, machen Druck, damit der Konzern seine Nutzer identifizierbar macht, aber wenn er Nutzer sperrt, die auf ihren Tarnnamen bestehen, fällt ihnen der BGH förmlich in den Rücken. Zwei Nutzer, die ihren Account schon vor einer entsprechenden Klarnamenpflicht in Facebooks Nutzungsbedingungen eingerichtet hatten, hatten sich juristisch gegen den Zwang gewehrt, künftig ohne Pseudonym auf der Plattform zu agieren. Grundlage des BGH-Urteils ist eine Festlegung im Telemediengesetz. Von dessen Existenz der BGH bedauerlicherweise noch wusste. Facebook hält das Gesetz für veraltet, der BGH nicht. Der BGH gab Facebook also nicht recht, ich dieses Mal schon. Dass wir das noch erleben dürfen. Mehr