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Rechtens!

Rechts sein und recht haben wollen, reichen nicht immer auf der rechten Seite zu stehen. Seine Sperre auf Twitter hat den ehemaligen US-Präsidenten ziemlich gewurmt und natürlich seinen schon allseits bekannten Klagereflex ausgelöst, der meist unmittelbar nach dem Wehklagen erfolgt. Doch nun steht fest: Die Sperre war rechtens. Die von Trump vorgebrachten Argumente zur verfassungsrechtlich garantierten Meinungsfreiheit gelten in diesem Fall nicht. Er muss draußen bleiben, aber vielleicht lässt ihn der neue Ladenbesitzer ja demnächst rein. Mehr

https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/gericht-weist-klage-von-trump-gegen-twitter-sperre-ab-18012928.html