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Mehr Vielfalt!

Manches Mal reicht ein Stern nicht. Nein, wir sind nicht schon wieder im Dschungelcamp, obwohl die Protagonistin des gestrigen Beitrags einen weiteren, letzten Satz verdient hätte, einfach weil sie schon raus ist, kaum dass sie drin war. Heute geht es um ein anderes Sternchen, eines, das für Vielfalt steht und ärgert. Doch auch dieser eine Stern ist manchem nicht genug. Ein zweigeschlechtlich geborener Mensch hatte vor dem Arbeitsgericht wegen Diskriminierung geklagt, weil er sich von einer Stellenanzeige mit Gendersternchen ausgeschlossen fühlte. Das Bundesarbeitsgericht hat anders entschieden. Ein Sternchen muss für alle Geschlechter reichen. Die Personalabteilungen freuen sich. Bis alle potenziellen Bewerber in Anzeigen namentlich angesprochen werden müssen, ist es wohl noch eine Weile hin. Mehr

https://www.spiegel.de/karriere/bundesarbeitsgericht-genderstern-gilt-nicht-nur-fuer-frauen-und-maenner-a-2ca7097c-cb5b-492e-a0e9-4d9a445ffa43