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Fatebug - Tödliches Netzwerk 46

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Sofort nachdem er den Hörer auf die Gabel gelegt hatte, fühlte sich auch Staatsanwalt Dr. Werner allein. Wenn er ehrlich mit sich selbst war, musste er sich eingestehen, dass er keine Ahnung hatte, was er tun konnte, um an die Daten von Fatelog zu kommen. Um mit Sicherheit an die Daten von Fatelog zu kommen. Also griff er zum Hörer und wählte die Nummer der Oberstaatsanwältin.

 

Förster, guten Abend“, meldete sich seine Chefin Dr. Anna Förster. Nachdem Werner ihr zwei Minuten über den Fall berichtet hatte, unterbrach sie ihn und bat ihn herüber in ihr Büro zu kommen.

 

Viel Hoffnung kann ich ihnen nicht machen“, kommentierte sie, als er seine Schilderung beendet hatte. „Ich schlage vor, wir beantragen einen richterlichen Beschluss. Damit verleihen wir unserer Anfrage etwas mehr Nachdruck. Mehr fällt mir aber auch nicht ein“.

 

Gibt es denn niemanden bei Fatelog, den wir direkt ansprechen können? Wir können doch nicht einfach darauf hoffen, dass unsere Anfrage irgendwann beantwortet wird“, drängte Dr. Werner.

 

Da gibt es keinen Weg. Zumindest kenne ich keinen, der funktioniert“, antwortete die Oberstaatsanwältin. „Es gibt in Deutschland zwar eine Tochter des Konzerns, eine GmbH mit Sitz in Hamburg. Aber wenn man mit einer Anforderung kommt, verweisen sie dort immer gerne auf die Europazentrale in Irland. Und dann geht es von dort weiter in die USA, wo sich dann die Anfrage im Dschungel der Zuständigkeiten und Kompetenzen verliert. In Berlin gibt es auch eine bekannte Lobbyistin des Konzerns. Aber auch sie verwies bisher immer auf die standardisierte Anfrageprozedur. Und über die gibt es immer nur anonymen Kontakt über ein sogenanntes „law enforcement response team“. Und wenn die sich melden, heißt das nicht, dass man eine Antwort bekommt. Häufig kommt auch der Hinweis auf die Notwendigkeit eines internationalen Rechtshilfeersuchens. Natürlich werden wir alle Möglichkeiten ausschöpfen. Aber eine Garantie für eine schnelle positive Antwort. Nein, die gibt es nicht“.