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Klagen über/gegen Hass!

Viele leiden und klagen über Hass im Netz. Den will die FDP mit Klagen gegen den Hass bekämpfen. Opfer, so FDP-Politiker Konstantin Kuhl,  sollen gegen Hetzer klagen können. Damit sie deren Namen erfahren, sollen sie einen neuen Auskunftsanspruch bekommen. Im Bedarfsfall müssten dann Gerichte entscheiden, ob die Netzwerkbetreiber die Daten der Hater herausgeben müssten. Das Perverse an dem Szenario? Es ist nicht neu, das gibt es schon allerdings beschränkt auf das Thema des Urheberrechts, zum Beispiel, wenn Rechteinhaber von urheberrechtlich geschützten Musikstücken gegen Menschen vorgehen, die deren Songs im Netz hochladen. „Es ist absurd, dass ein Urheber bei einer Verletzung seines geistigen Eigentums gegen den Verursacher zivilrechtlich vorgehen kann, bei einer Bedrohung von Leib und Leben aber erheblichen Schwierigkeiten ausgesetzt ist“, sagt Kuhl dazu. Diesen Ansatz auch bei Hass zu nutzen, wurde 2006 schon diskutiert, aber aus datenschutzrechtlichen Aspekten verworfen.  Zeit das Thema neu zu bewerten. Mehr unter

https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/diginomics/fdp-will-klagen-gegen-hass-im-netz-erleichtern-16307019.html