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Schwerfällig!

Wie schwerfällig und ungeschickt das NetzDG die "Dinge regelt" zeigt ein aktueller Fall aus Stuttgart. Facebook hatte einen als Hassrede eingestuften Kommentar eines Nutzers gelöscht und ihn zudem 30 Tage vom Netzwerk verbannt. Dagegen hatte der Nutzer geklagt. Sein Kommentar: "Für sowas wird man im Merkel-Deutschland 2018 30 Tage gesperrt. Da kann man sich mal wieder vorstellen was da so vor den Zensurhebeln hockt." Die Klage wurde nun abgewiesen, zeigt aber wie problematisch es ist, wenn die Netzwerkkonzerne selbst entscheiden müssen/dürfen, wo Hass beginnt. Die Runde über die Gerichte könnte man sich sparen, wenn der Staat die Aufgabe zu entscheiden, was Recht und Unrecht ist, auch im Internet in den eigenen Händen bewahrt hätte, als diese leichtfertig und vermeintlich bequem an Dritte Privatunternehmen auszulagern. Mehr unter

https://www.zeit.de/gesellschaft/2019-08/soziale-medien-facebook-hassrede-post-gerichtsurteil