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Eigentum!

Der EuGH hat den Weiterverkauf von gebrauchten E-Books als rechtswidrig eingestuft. Mit einer (aus meiner Sicht) nachvollziehbaren Begründung, denn wann ist ein E-Book denn gebraucht. Im Gegensatz zu gedruckten Exemplaren altern E-Books physisch nicht, ein gebrauchtes E-Book ist äußerlich nicht von einem neuen Exemplar zu unterscheiden. Warum also ein Neues kaufen, wenn es ein Gebrauchtes billiger gibt? Die Folge wären geringere verkaufte Stückzahlen und geringere Erlöse für Verlage und Autoren. Das Urteil wurden von den meisten am Geschäftsmodell beteiligten Parteien begrüßt, Kritik kam nur von potenziellen (Weiter-)Verkäufern und Bibliotheken. Für letztgenannte fehlt allerdings wirklich noch eine verbraucher- und kulturfreundliche Lösung. Mehr unter

https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/digitec/eugh-urteil-e-books-sind-kein-ding-16544080.html