· 

Aufrüstung wäre gut?

Prinzipiell nein, manchmal aber schon. Insbesondere wenn es nicht um Waffen, sondern um Stellen für Justizangestellte, um Richter und Staatsanwälte die helfen sollen die Fälle gegen Hasskriminalität und Rassismus in den Netzwerken zu verfolgen und beurteilen. Schon jetzt ist die Justiz eine der wesentlichen Schwachstellen im System bei der Bekämpfung der Vergehen. Das liegt primär nicht an einigen der fragwürdigen Urteile (Erinnerung: Kühnast!), sondern vielmehr darin, dass viele Vergehen aus Personalmangel nicht zeitnah oder gar nicht verfolgt werden können. Weil es keine Staatsanwälte oder Richter gibt, die Zeit dafür hätten. Um die nach der Verschärfung der Gesetze erhöhte Anzahl der zu bearbeitenden Vergehen bewältigen zu können, fordert der Richterbund mehr Stellen. Für die zu erwartenden bis zu 150.00 Verfahren durch das neue Gesetz gegen Hasskriminalität, würden mindestens 400 zusätzliche Staatsanwälte und zahlreiche neue Richter benötigt. Da es auch ohne die Steigerung der Fallzahlen, schon einen Bearbeitungsstau in der Justiz gibt, ist die personelle Aufrüstung auf jeden eine gute Investition in die Demokratie. Mehr

https://www.zeit.de/digital/internet/2020-01/deutscher-richterbund-gesetz-hasskriminalitaet-staatsanwaltschaften-verfahren