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Lücke im Gesetz!

Dass es noch ein Netzwerk gibt, mittels dessen sich Hass und Verschwörungstheorien unbehindert vom NetzDG verbreiten lassen, ist doch schon verwunderlich. Wenn man sich das Gesetz genauer ansieht,  wird schnell klar, dass es hier viel Raum für Lücken gibt, da dass Gesetz nur für Anwendungen gilt, die ganz bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dies liegt einerseits an der Schwelle von mindestens zwei Millionen Nutzern und andererseits gilt das NetzDG nur für Anbieter, die ihre Online-Netzwerke mit der Absicht betreiben Gewinne zu erzielen. Kriterien, die auf Telegram nicht zutreffen. Zudem ist Telegram als Messenger klassifiziert, der keine mittels Algorithmen gesteuerten Beiträge publik macht. Doch mit der eingebauten Gruppenfunktion lässt es sich ganz unbehindert im Kreise Gleichgesinnter hetzen und fantasieren. Kein Wunder, dass der Dienst bei Rechten so beliebt ist! Mehr

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