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Bestmöglich?

Bestmöglich? Das scheint zumindest die Ansicht der Bundesregierung in Bezug auf den Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Urheberrechtsreform in deutsches Recht zu sein. Trotzdem bleibt der Kompromiss, der das Ergebnis eines langen steinigen Verhandlungsweges war irgendwie faul. Etwas aber zugegebenermaßen auch an der Materie liegt.  Mussten Plattformen bisher auf einen Urheberrechtsverstoß für einen veröffentlichten Artikel erst reagieren, wenn sie darauf hingewiesen wurden, so sollen sie künftig für alle Inhalte, die Nutzerinnen und Nutzer bei ihnen hochladen, urheberrechtlich verantwortlich gemacht werden können. Aber wer will das kontrollieren oder steuern, bei den Abertausenden von Beiträgen, die sekündlich hochgeladen werden.  Das sieht sogar der Gesetzentwurf ein, fordert er doch von den Plattformen "nur" wenigstens "bestmögliche Anstrengungen" zu unternehmen. Wer mehr über die komplizierte Materie erfahren möchte oder an einer profunderen Einschätzung der Erfolgsaussichten des Gesetzentwurfs interessiert ist, sei auf den nachfolgend verlinkten Artikel verwiesen.

https://www.zeit.de/digital/internet/2021-02/urheberrechtsreform-deutschland-eu-upload-filter-youtube-kabinett-entwurf/komplettansicht